Wer sind wir ?

SCHWEIZERISCHE BEWEGUNG DER KLIMAGROSSELTERN


Viele Menschen, sicher auch Sie, sorgen sich um die Erde, die Umwelt, das Klima, das wir unseren Nachkommen hinterlassen. Die Bewegung der Klimagrosseltern den Menschen der Grosseltern, die diese Sorge teilen,  eine Stimme. Unabhängig davon, ob Sie Enkelkinder haben, sind sie bei uns willkommen.
 
Ob Sie nun Klima-Experte sind oder eben erst beginnen zu begreifen, welche Auswirkungen die Klimaveränderungen auf unsere Grosskinder haben, unsere Bewegung geht Sie etwas an.
Die Bewegung ist politisch und konfessionell unabhängig. Sie ist als gemeinnütziger Verein anerkannt.

Für vertiefte Informationen, lesen Sie bitte den GRÜNDUNGSTEXT der Bewegung und die Statuten

GRÜNDUNGSTEXT

Wir erben die Erde nicht von unseren Vorfahren, sondern wir entleihen sie uns von unseren Kindern…

Einleitung

Diese Bürgerbewegung für das Klima ist aus der Sorge einer Generation – jener der Grosseltern – um die Verschlechterung der Lebensbedingungen auf unserer Erde entstanden. Unser Engagement geht über jenes für unsere eigenen Familien hinaus und strebt insbesondere auch eine Veränderung unserer Konsumgewohnheiten an.

Es geschieht heute

Trockenheit, Ueberschwemmungen, Krankheiten, Migration, Lebensmittelknappheit, Konfliktrisiken….

Der im März 2014 veröffentlichte, zweite Teil des fünften Berichts der intergouvernementalen UNO-Expertengruppe zur Klimaentwicklung (IPPC) listet diese bereits jetzt zu beobachtenden Auswirkungen auf.

Uns bleibt dennoch eine bescheidene Hoffnung:

„Die Risiken durch den Klimawandel können durch eine Begrenzung von  dessen Geschwindigkeit und Ausmass reduziert werden“ stellt die IPPC fest und empfiehlt überdies „Massnahmen zur Anpassung an die unvermeidlichen Störungen.“

Es geht also einerseits darum, weiterhin und jederzeit die Ursachen der Klimaveränderungen zu bekämpfen und andrerseits gleichzeitig bereits jetzt Massnahmen zu treffen, um uns an deren Folgen anzupassen.

Unsere Zielsetzung

Wir wollen unseren Nachfahren die Möglichkeit bieten, auf der Erde in einem Klima und mit Umweltbedingungen zu leben, die eine stetige Lebenserneuerung erlauben.

Unser Engagement

Unser Alter verschafft uns Rechte, Sitzplätze, Rabatte, manchmal sogar Respekt. In Anbetracht der Dringlichkeit der Klimafrage sehen wir uns aber auch in der Pflicht.

Viele sind beim Uebertritt ins Rentenalter voller Energien, die sie für eine hoffnungsvolle Zukunft mehrerer Nachfolgegenerationen einsetzen möchten. Diese Energien sollen die Basis unserer Aktionen sein. Wir haben entschieden, uns hierbei auf die wissenschaftliche Autorität der IPPC-Berichte zu beziehen.

Wir

  • in Sorge um die zukünftigen Generationen
  • kraft unserer reichhaltigen Lebenserfahrungen
  • im Bewusstsein des politischen Gewichts durch den Urnengang
  • gestärkt durch das ökonomische Gewicht, das wir aufgrund sozialer Fortschritte erworben haben
  • unabhängig, dh.mit mehr Freiheit in Bezug auf unsere Wortwahl und unsere Aktionen als je zuvor
  • als Generation privilegiert, die von Weltkonflikten weitgehend verschont geblieben ist
  • der Konsequenzen des technologischen Fortschritts, der uns nach wie vor verblendet, häufig zuwenig bewusst,

Wir haben die Zeit, das Recht und die Verpflichtung, uns zugunsten einer harmonischen Welt für die gegenwärtigen und künftigen Generationen einzusetzen. Es geht darum, alles zu unternehmen, um das Leben und die Qualität des Zusammenlebens auf der Erde zu erhalten.

 

Unsere Werte 

Nüchternheit, Solidarität, Kohärenz, umsichtiges Wohlwollen

Die Mittel unseres Handelns

Die Bewohner der Schweiz unablässig auf die Notwendigkeit von radikalen Aenderungen der Haltung und des individuellen sowie kollektiven Handelns hinweisen

  • Die politischen Kanäle unserer Demokratie nutzen
  • Unsere Verhaltensweisen grundsätzlich überprüfen, insbesondere was unsere Wahl von Wohnsituation, Konsum und Mobilität anbelangt, sodass Kohärenz entsteht
  • Käufe bevorzugen, die mit wenig grauer Energie verbunden sind (die graue Energie ist die Energiemenge, die für den Lebenszyklus eines Materials, resp. eines Produkts nötig ist: Produktion, Extraktion, Umwandlung, Verarbeitung, Transport, Inbetriebnahme, Benutzung und zuguter letzt Rezyklierung….)
  • Unter unseren Mitbürgern Zuversicht verbreiten durch Wertschätzung der Vorteile eines Uebergangs in eine bescheidenere Welt
  • Eine neue und unabdingbar nötige menschliche Solidarität propagieren
  • Uns in unseren Bemühungen mit Senioren-Bewegungen in Nordamerika und Europa verbünden, die bereits in gleicher Weise aktiv sind

Unsere Limiten

Wir sind uns der weltumfassenden Dimension dieser Probleme bewusst. Auf der einen Seite stehen Länder, deren Konsum elementarer Güter wachsen muss, auf der anderen Länder, wie die Schweiz, deren Güterkonsum abnehmen muss.

Wir zollen der Komplexität des globalen, freien Handels und der kulturellen Vielfalt aller Beteiligten grossen Respekt. Ein entschiedenes Engagement möglichst aller ist nötig.

Die Beschränktheit unseres Erfolgs und jenes unserer erwachsenen Kinder, unser Unwissen, unsere Langsamkeit und geistige Trägheit werden voraussichtlich zahlreiche Schäden entstehen lassen, die nicht wieder gutzumachen sind.

Zu guter Letzt: Es ist weniger die Natur bedroht als die Menschheit und ihre Zivilisationen


Dieser Gründungstext wurde durch die Generalversammlung vom 16.September 2014 angenommen

Grands-parents pour le climat

Lausanne, 16. September 2014



STATUTEN

ARTIKEL 1 - NAME UND SITZ
Artikel 1.1

Unter dem Namen Grands-parents pour le climat / Klima-Grosseltern CH (nachfolgend

GPclimat) hat sich ein gemeinnütziger, auf nationaler Ebene aktiver Verein konstituiert, der sich

nach den Vorgaben der vorliegenden Statuten und den Artikeln 60 ff. des schweizerischen

Zivilgesetzbuches richtet.

Er ist unabhängig von politischen Parteien.

Artikel 1.2

Vereinssitz ist Lausanne, Ort der Vereinsgründung. Die Gültigkeitsdauer ist nicht begrenzt.

Artikel 1.3

GPclimat ist Mitglied der internationalen Allianz von Klima-Grosseltern (AIGC).

ARTIKEL 2 - ZIELE

Der Verein ist aus Besorgnis einer Generation, und zwar jener der Grosseltern, um die Risiken

einer Verschlechterung der Lebensbedingungen auf der Erde entstanden.

Das Engagement von GPclimat zielt auf Veränderungen von Lebensweise und

Konsumverhalten ab, die es unseren Nachkommen erlauben sollen, auf der Erde in einem

Klima und mit Lebensbedingungen zu leben, die eine ständige Lebenserneuerung erlauben.

Unsere Zielsetzungen und Aktionsmittel sind im Gründungstext erläutert.

ARTIKEL 3 - MITGLIEDER

Vereinsmitglieder können alle physischen und juristischen Personen sein, die an der

Verwirklichung der in Artikel 2 formulierten Ziele interessiert sind und dies beantragen. Der

Vereinsbeitritt gilt als vollzogen, sofern der Vorstand nicht innert 60 Tagen Einspruch erhebt.

Alle Mitglieder werden einer Regionalgruppe zugeteilt, und zwar in der Regel jener, die am

nächsten beim Wohnort liegt.

Die Mitgliedschaft und deren Erneuerung sind an die Entrichtung des Vereinsbeitrags

gebunden.

Rücktritt, Ausschluss

Die Mitgliedschaft geht verloren bei

a) Rücktritt; der Mitgliederbeitrag fürs laufende Jahr bleibt geschuldet.

b) Ausschluss ohne weitere Begründung, zB. im Falle von wiederholtem Nicht-Bezahlen

des Jahresbeitrags.

Der Ausschluss eines Mitgliedes liegt in der Kompetenz des Vorstands. Die betroffene Person

kann vor der Generalversammlung gegen den Entscheid Rekurs einlegen.

Statuten 2020 2

ARTIKEL 4 - ORGANISATION

Der Verein GPclimat ist auf nationaler Ebene aktiv.

Die regionale Verankerung wird durch Regionalgruppen und kantonale Sektionen gewährleistet,

die selbst eigene Vereine bilden können oder auch nicht.

Organisation und interne Funktionsweise des Vereins werden durch den Vorstand

reglementiert.

Die Vereinsorgane sind:

- Die Generalversammlung

- Der Vorstand

- Die Revisionsstelle

 4.1 Die Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das höchste Vereinsorgan.

Die ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand

mindestens 15 Tage im voraus einberufen und wird protokolliert.

Sie wird von Präsident*in, Co-Präsident*in oder einem eigens durch den Vorstand bezeichneten

Mitglied geleitet.

Sie hat folgende Befugnisse:

- Ernennung der Mitglieder des Vorstands, wobei auf eine repräsentative Vertretung der

Geschlechter, Regionalgruppen/kantonalen Sektionen sowie Sprachregionen zu achten

ist, und der Revisionsstelle

- Annahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung sowie Déchargeerteilung von

Vorstand und Revisionsstelle

- Aenderungen der Statuten und des Gründungstextes

- Annahme der vom Vorstand erstellten strategischen Zielsetzungen und des

Aktionsplans

- Annahme des Budgets und Festlegung der Jahresbeiträge

- Vereinsauflösung (gemäss Artikel 6).

Die Entscheidungen der Generalversammlung werden mit einfachem Mehr der anwesenden

Mitglieder getroffen. Falls mindestens 3 Mitglieder dies beantragen, erfolgen Abstimmungen

und Wahlen geheim. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der

Versammlungspräsident*in.

Eine aussergewöhnliche Generalversammlung kann durch den Vorstand oder einen Zehntel der

Vereinsmitglieder einberufen werden.

Beschlüsse über Veränderungen der Statuten oder des Gründungstextes können nur mit 2/3-

Mehrheit der anwesenden Mitglieder angenommen werden.

Artikel 4.2 Der Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus 5-10 von der Generalversammlung gewählten Mitgliedern

zusammen. Dieser konstituiert sich selbständig.

Der Vorstand trifft sich so oft, wie es die Vereinsführung erfordert.

Statuten 2020 3

Er ist beauftragt

- alle Massnahmen zu treffen, die dem Erreichen der von der Generalversammlung

festgelegten Ziele dienen

- strategische Möglichkeiten vorzuschlagen, insbesondere auf politischer Ebene

- einen Jahres-Aktionsplan auszuarbeiten

- nötigenfalls Aufgaben an Kommissionen oder Mitgliedergruppen zu delegieren

- die Vereinskasse zu führen und ein Jahresbudget zu erstellen

- die ordentlichen und ausserordentlichen Generalversammlungen einzuberufen

- einen Jahresbericht über die Aktivitäten zu erstellen

- die Reglementierung des Vereins zu übernehmen

Der Vorstand ist befugt, Aussenstehenden ein Mandat zu übertragen.

Entscheidungen werden durch die Mehrheit der Anwesenden getroffen.

Für den Verein verbindliche Unterschriften müssen von 2 Vorstandsmitgliedern gezeichnet

werden.

Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich, können aber effektive Spesen in Rechnung

stellen.

4.3. Rechnungsprüfungsstelle

Die Rechnungsprüfungsstelle setzt sich aus 2 Prüfer*innen und 1 Unterstützungsperson

zusammen, die unterschiedlichen Regionalgruppen/Kantonalsektionen angehören. Sie dürfen

nicht Mitglied des Vorstandes sein. Die Rechnungsprüfungsstelle überprüft jährlich den vom

Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und berichtet der Generalversammlung schriftlich über

ihre Resultate und ihre Empfehlung.

ARTIKEL 5 - FINANZIERUNG

Die Vereinsmittel bestehen aus ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederbeiträgen,

Schenkungen oder Legaten, Einnahmen von Vereinsaktivitäten und eventuellen Beiträgen der

öffentlichen Hand.

Die Vereinsverpflichtungen werden durch die Aktiven seiner Bilanz gedeckt, eine persönliche

Haftung seiner Mitglieder ist ausgeschlossen. Für Verluste der als Verein konstituierten

Regionalgruppen / Kantonssektionen haftet der Zentralverein nicht.

ARTIKEL 6 - AUFLÖSUNG

Die Vereinsauflösung erfordert den Beschluss mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder

anlässlich einer hierzu einberufenen Generalversammlung.

Das nach Ausgleich aller Verpflichtungen eventuell verbleibende Vermögen geht an eine

schweizerische Institution, die aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit steuerbefreit ist, und deren

Zielsetzungen jenen unseres Vereins entsprechen. Für diese Abstimmung genügt die einfache

Mehrheit.

ARTIKEL 7 - DIVERSE BESTIMMUNGEN

Das Vereinsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

Verbindlich ist die französische Version der Statuten

Diese Statuten wurden durch die am 16.September 2014 in Lausanne abgehaltene

Generalversammlung angenommen. Sie wurden anlässlich der GV vom 8. April 2019 (Art.1.1)

ergänzt, danach grundlegend revidiert und anlässlich der GV 2020 angenommen.